Für welche Produkte gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz? (Paragraf 1 Absatz 2)
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt für folgende Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 erstmals in Verkehr gebracht werden:
- Hardwaresysteme für Universalrechner für Verbraucher einschließlich der dafür bestimmten Betriebssysteme
- Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, die für Telekommunikationsdienste verwendet werden
- Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, die für den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten verwendet werden
- E-Book-Lesegeräte
- Selbstbedienungsterminals, dazu gehören:
- Zahlungsterminals einschließlich zugehöriger Hardware und Software
- folgende Selbstbedienungsterminals, die zur Erbringung der unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fallenden Dienstleistungen bestimmt sind:
- Geldautomaten
- Fahrausweisautomaten
- Check-In-Automaten
- interaktive Selbstbedienungsterminals zur Informationsbereitstellung (ausgenommen Terminals, die fest in Fahrzeugen, Luftfahrzeugen, Schiffen oder Schienenfahrzeugen verbaut sind
Diese Aufzählung ist abschließend. Andere, nicht genannte Produkte fallen nicht unter das BFSG.