Was muss eine EU-Konformitätserklärung für Produkte beinhalten? (Paragraf 18)


Eine EU-Konformitätserklärung ist ein Dokument, in dem der Hersteller oder sein Bevollmächtigter erklärt, dass ein Produkt den Anforderungen aller Rechtsakte, dem es unterliegt – also auch des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – entspricht. Wurde von der Möglichkeit einer Ausnahme nach den Paragrafen 16 oder 17 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes Gebrauch gemacht, ist dies ebenfalls detailliert darzulegen. Die Einzelheiten zum Konformitätsbewertungsverfahren sind der Anlage 2 zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zu entnehmen.