Was sind unverhältnismäßige Kosten für einen Wirtschaftsakteur? (Paragraf 17)


Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz legt die Maßstäbe zur Beurteilung einer unverhältnismäßigen Belastung in Anlage 4 (zu den Paragrafen 17, 21 und 28) fest. Bezüglich der unverhältnismäßigen Kosten wird das Verhältnis der Nettokosten, die mit der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen verbunden sind, zu den Gesamtkosten (Herstellung, Vertrieb, Einfuhr des Produkts bzw. Erbringung der Dienstleistung) betrachtet.