Welche Bußgeldvorschriften gibt es und ab wann wird ein Bußgeld wegen Ordnungswidrigkeiten fällig? (Paragraf 37)


Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig:

  • ein nicht-konformes Produkt in den Verkehr bringt oder auf dem Markt bereitstellt (bis 100.000€ Geldbuße)
  • die Marktüberwachungsbehörden nicht, nicht richtig, vollständig oder rechtzeitig über ein nicht-konformes Produkt informiert (bis 10.000€ Geldbuße)
  • die Kennzeichnungs- oder Informationspflichten nicht einhält (bis 10.000€ Geldbuße)
  • den Auskunfts- und Dokumentationspflichten nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig nachkommt (bis 10.000€ Geldbuße) 
  • eine nicht-konforme Dienstleistung anbietet (bis 100.000€ Geldbuße)
  • eine CE-Kennzeichnung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig oder widerrechtlich anbringt (bis 100.000€ Geldbuße)