Welche Rechte haben Verbraucher, anerkannte Verbände und qualifizierte Einrichtungen im Verwaltungsverfahren? (Paragraf 32)
Verbraucherinnen und Verbraucher haben das Recht, sich bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde zu beschweren, wenn sie der Meinung sind, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung nicht den Barrierefreiheitsanforderungen entspricht und sie daher das betreffende Produkt oder die betreffende Dienstleistung nicht oder nur in eingeschränkter Weise nutzen können. Alternativ können sie für die Beschwerde auch einen anerkannten Verband beauftragen.
Verbände können sich zudem selbstständig bei der Marktüberwachungsbehörde beschweren.