Welchen Anwendungsbereich hat das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz? (Paragraf 1)
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe von besonderer Bedeutung sind. Diese müssen so gestaltet sein, dass sie wahrnehmbar, verständlich, robust und bedienbar sind.
Zugleich fördert das Gesetz einheitliche Anforderungen innerhalb der Europäischen Union und schafft damit vergleichbare Rahmenbedingungen im Binnenmarkt und trägt somit zur Harmonisierung dessen bei.