Welchen Zweck verfolgt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz? (Paragraf 1)


Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz soll dafür sorgen, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen nutzbar sind – auch für Menschen mit Behinderungen. Ziel ist es, Barrieren abzubauen und die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu verbessern. Das Gesetz unterstützt damit ein selbstständiges und gleichberechtigtes Leben für möglichst viele Menschen. Erstmals werden mit diesem Gesetz auch private Unternehmen verpflichtet, Barrierefreiheit umzusetzen, wenn ihre angebotenen Produkte oder Dienstleistungen in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt europäische Vorgaben in nationales Recht um. Es dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 und basiert auf den Anforderungen des European Accessibility Act (EAA).