Gibt es Ausnahmen für Kleinstunternehmen? (Paragraf 3 Absatz 3)


Paragraf 3 Absatz 1 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes gilt nicht für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen. Ein Unternehmen gilt als Kleinstunternehmen, wenn alle der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Es beschäftigt weniger als 10 Personen, und
  • es erzielt höchsten 2 Millionen Euro Jahresumsatz,
  • oder die Jahresbilanzsummer beträgt höchstens 2 Millionen Euro (Paragraf 2 Nummer 17 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes).

Weitere Angaben zur Berechnung der Schwellenwerte finden Sie auf der Seite Informationen für Unternehmen.