Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen

Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes haben die Länder eine gemeinsame Stelle errichtet. 

Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) überwacht bundesweit die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 und stärkt die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen am gesellschaftlichen Leben.

Das Gesetz legt verbindliche Anforderungen an die Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen fest. Die MLBF trägt dazu bei, dass diese Anforderungen eingehalten und Barrieren im Alltag wirksam abgebaut werden.

Informationen rund um das BFSG finden sowohl Verbraucherinnen und Verbraucher als auch Unternehmen auf diesen Seiten.

Aktuelles

Alle Mitteilungen anzeigen

Weitere Themen: