Marktüberwachungsstrategien
Wir sichern Qualität und Barrierefreiheit: Durch zielgerichtete Marktüberwachungsstrategien stellen wir sicher, dass Produkte (Paragrafen 20 Absatz 2 und 21 Absatz 2 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Verbindung mit den Artikeln 11 Absatz 3 und 13 VO (EU) 2019/1020) und Dienstleistungen den gesetzlichen Standards des BFSG entsprechen. Wir fokussieren uns dort, wo der Handlungsbedarf am größten ist. Eingaben von Verbraucherinnen und Verbrauchern sind für uns ebenso entscheidende Indikatoren wie die Risikobewertung, der technologische Wandel und neu auftretende Trends, die wir proaktiv in unsere Überwachungsschwerpunkte integrieren.